Wir möchte im nächsten Jahr unser eigenes Tiny House bauen. Grundstück haben wir schon, Ideen auch. Unser Tiny House soll nicht fahrbar sein, aber trotzdem mobil, im Fall des Falles. Also kranbar, d.h. wenn wir es in der Zukunft doch einmal an einen anderen Ort transportieren möchten, dann wird es einfach auf einen LKW verladen und ab damit. Deshalb werden wir bei unserem Tiny House auf die entsprechend stabile Konstruktion achten und vor allem auch auf die passenden Abmessungen, um den Transport so einfach und kostengünstig wie möglich zu gestalten.
Die max. Abmessungen in Österreich (damit kein Sondertransport notwendig ist) findet man hier:
Als Grundlage hiefür gilt das Kraftfahrgesetz 1967 i.d.g.F.
Ab folgenden Grenzwerten ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich:
Abmessungen:
Gesamtgewichte:
Bereits gesetzlich festgelegte Ausnahmen gibt es für Vor- und Nachlaufverkehr, Transport von Rundholz aus dem Wald, Saug-, Druck- und Tankfahrzeuge, Breite bei Schneeräumfahrzeugen und land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.
ACHTUNG: Da eine komplette Auflistung zu umfangreich wäre, sind die oben angeführten Daten nicht vollständig und daher nur als Richtlinie zu verstehen. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Kraftfahrgesetz.
Gesetzliche Grundlagen für die Ausnahmebewilligungen
Die max. Abmessungen in Österreich (damit kein Sondertransport notwendig ist) findet man hier:
Homepage SOTRA - KFG
www.sondertransporte.gv.at
KFG
Wann handelt es sich um einen Sondertransport bzw. ab wann ist ein Transport genehmigungspflichtig oder ab wann wird für ein Fahrzeug eine Routengenehmigung benötigt ?
Als Grundlage hiefür gilt das Kraftfahrgesetz 1967 i.d.g.F.
Ab folgenden Grenzwerten ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich:
Abmessungen:
Fahrzeugtyp | Länge (m) | Breite (m) | Höhe (m) |
---|---|---|---|
Kraftfahrzeug/Anhänger | 12,00 | 2,55 | 4,00 |
Sattelkraftfahrzeug | 16,50 | 2,55 | 4,00 |
Kraftwagenzug | 18,75 | 2,55 | 4,00 |
Gesamtgewichte:
Fahrzeugtyp | Gesamtgewicht (kg) |
---|---|
Kraftfahrzeug / Anhänger (2-achsig) | 18.000 |
Kraftfahrzeug / Anhänger (3-achsig) | 26.000 / 24.000 |
Kraftwagen mit mehr als 3 Achsen | 32.000 |
Kraftwagen mit Anhänger / Sattelkraftfahrzeug | 40.000 |
Bereits gesetzlich festgelegte Ausnahmen gibt es für Vor- und Nachlaufverkehr, Transport von Rundholz aus dem Wald, Saug-, Druck- und Tankfahrzeuge, Breite bei Schneeräumfahrzeugen und land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.
ACHTUNG: Da eine komplette Auflistung zu umfangreich wäre, sind die oben angeführten Daten nicht vollständig und daher nur als Richtlinie zu verstehen. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Kraftfahrgesetz.
Gesetzliche Grundlagen für die Ausnahmebewilligungen
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